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Unterstützen Sie die Projekte und Aktivitäten der Anny-Klawa-Morf-Stiftung. Die Stiftung ist im Sitzkanton wegen Gemeinnützigkeit von der Steuerpflicht befreit. Freiwillige Leistungen an die Stiftung sind infolgedessen im gesetzlichen Rahmen abzugsfähig.

Spenden nehmen wir gerne per Überweisung an folgendes Konto entgegen:

  • Empfänger: Anny-Klawa-Morf-Stiftung
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  • Stichwort: Spende

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Alle Spenden werden bezüglich Herkunft und Höhe im Jahresbericht offengelegt. Die Stiftung erfüllt damit die Empfehlung Rec(2003)4 des Ministerkomitees des Europarats vom 8. April 2003. Anonyme Spenden lehnt die Stiftung ab.