50 Jahre Frauenstimmrecht – eine kurze Geschichte zu einem langen Kampf

Artikel Demokratie stärken
Dr. Fabienne Amlinger

Eine kurze historische Einordnung des Kampfes um das Frauenstimmrecht in der Schweiz durch die Historikerin Dr. Fabienne Amlinger.

Es ist Sonntag, der 7. Februar 1971. Ein Drittel der zur Abstimmung schreitenden Männer legt ein Nein zur Einführung des Frauenstimmrechts in die Urne, ein Viertel der Kantone lehnt die politische Gleichberechtigung der Frauen ab. Verweigerer gibt es weiterhin, allerdings sind sie in der Minderzahl. Und so wird die Schweiz an jenem Wochenende doch noch zur Demokratie. Mal leise und heimlich, mal laut und empört, vor allem aber erleichtert kommt nach der Verkündung des Abstimmungsresultats ein Wort über viele Lippen: „endlich!“. Als fast letzte Frauen Europas werden die Schweizerinnen auf Bundesebene endlich zu politisch mündigen Subjekten erklärt.

Viel brauchte es, bis Frauen nicht nur über staatsbürgerliche Pflichten, sondern auch über politische Rechte verfügten: über 100 Jahre Kampf, mehr als 80 Vorstösse auf verschiedenen politischen Ebenen, zwei Frauenbewegungen, einen enormen gesellschaftlichen Strukturwandel in den 1960er-Jahren, das Gespött des Auslands über die Rückständigkeit der Schweiz und schliesslich die wachsende Ungeduld der Frauen. „Wir stehen hier nicht als Bittende, sondern als Fordernde“ verkündete Emilie Lieberherr 1969 vor mehreren Tausend protestierenden Frauen auf dem Bundesplatz. Die Zeit des geduldigen Wartens war nun definitiv abgelaufen.

Heute, 50 Jahre später, stellt sich unweigerlich die Frage: Warum nur hat das alles so lang gedauert? „Weil in der Schweiz die Männer das Frauenstimmrecht an der Urne annehmen mussten. Hätten in anderen Ländern ebenfalls die Bürger entschieden, wäre die politische Gleichberechtigung der Geschlechter auch dort nicht früher umgesetzt worden!“, lautet die gängige Antwort. Diese Annahme ist nicht falsch, greift aber zu kurz. Vielmehr waren verschiedene Faktoren am Wirken: Genauso wenig frauenfreundlich und demokratiebewusst wie die Urnengänger zeigten sich das Parlament und der Bundesrat. Sie hätten es in der Hand gehabt, mit den politischen Rechten der Frauen vorwärts zu machen. Stattdessen verschwand das Anliegen immer wieder in einer Schublade und verstaubte dort bisweilen über mehrere Jahrzehnte. Die offizielle Schweiz erachtete das Frauenstimmrecht jedoch nicht nur als wenig dringlich, sondern auch als „politisch nicht notwendig“. Während andere Länder – oft nach Kriegen – mit der Einführung des Frauenwahlrechts ihren Modernisierungs- und Demokratisierungswillen unterstrichen, zelebrierte die Schweiz lieber weiterhin ihr Selbstbild als „Wiege der Demokratie“.

So zurückhaltend wie die Behörden zeigten sich auch die Strategien der Stimmrechtsbewegung. Während Jahrzehnten setzten die mehrheitlich in einem bürgerlichen und staatstreuen Milieu sozialisierten Frauenrechtlerinnen auf moderate Mittel wie Vorträge, Aufklärungsarbeit oder Presseartikel, um ihr Anliegen durchzusetzen. Mit dem Widerlegen von gegnerischen Argumenten verloren sie zudem viel Energie im Kampf um ihre politischen Rechte. Von dieser benötigten sie jedoch viel. Galt es doch, das Frauenstimmrecht auf Bundes- genauso wie auf Kantons- und Gemeindeebene zu erstreiten.

Schliesslich bremste die in vielen Köpfen ausgeprägt konservativ gestaltete Vorstellung zur Geschlechterordnung den Durchbruch des Frauenstimmrechts. Gemäss dieser stünde Frauen der Bereich des Privaten zu, wo sie sich um die Hausarbeit und die Familie zu kümmern hätten. Männern hingegen seien für den öffentlichen Raum und damit auch für das Feld der Politik prädestiniert.

Mögen verschiedene Aspekte die Einführung des Frauenstimmrechts verschleppt haben, ein Punkt zeigte sich überdeutlich: Der schlichte Unwille der Männer, ihre politischen Privilegien und damit ihr politisches Machtmonopol mit Frauen zu teilen.

Im Laufe der 1960er-Jahre zeichneten sich jedoch auch in der Schweiz allmählich politische und kulturelle Veränderungen ab: Die Neue Frauenbewegung verlangte den Sturz des Patriarchats, wogegen das Frauenstimmrecht geradezu als harmlose Forderung erschien. Das Bild der schweizerischen „Musterdemokratie“ erhielt im Ausland zunehmend Risse, plötzlich stand die Reputation der Eidgenossenschaft auf dem Spiel. In keinem der Länder, in denen das Frauenwahlrecht teilweise schon seit Jahrzehnten existierte, kam es aufgrund der Frauen zu einer erdrutschartigen Verschiebung der politischen Landschaft. Und so vollzog sich selbst in der alten Alpenrepublik ein gewisser emanzipatorischer Gesinnungswandel. All das verhalf dazu, dass die Schweizerinnen 123 Jahre nach den Schweizern mit denselben politischen Rechten ausgestattet waren – zumindest auf Bundesebene. Bekanntlich dauerte es nochmals 20 Jahre, bis aufgrund eines Bundesgerichtsentscheids der letzte Kanton – Appenzell-Innerrhoden – das Unrecht gegenüber seinen Bewohnerinnen beseitigte. Der lange Kampf um die politischen Rechte war damit gewonnen, jener um tatsächliche politische Gestaltungsmacht begann aber erst.

Die im Beitrag zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind nicht notwendigerweise die der Anny-Klawa-Morf-Stiftung.

Über die Autorin: Dr. Fabienne Amlinger ist Historikerin und Geschlechterforscherin. Sie hat an den Universitäten Bern und Basel Geschichte, Sozialanthropologie und Soziologie studiert. Seit 2006 arbeitet sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Interdisziplinären Zentrum für Geschlechterforschung der Universität Bern. 2014/15 war sie Assistentin am Historischen Institut der Universität Bern, wo sie anschliessend gelegentlich Lehraufträge übernahm. Seit 2018 arbeitet sie ausserdem als dramaturgische Mitarbeiterin in der Dampfzentrale Bern.